Pension Sonneneck
Herzlich Willkommen in unserer ruhigen, gepflegten Pension mit familiärer Atmosphäre

Allgemeine Geschäftsbestimmungen

1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss

Diese Geschäftsbedingungen gelten für den Pensionaufnahmevertrag sowie für alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Pension. Der Vertrag kommt mit dem Gast nach dessen Antrag durch die Annahme der Pension zustande. Der Pension steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

2. Leistungen, Preise und Zahlungen

Die Pension ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzustellen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Pension zu zahlen. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von der Pension allgemein für die vereinbarte Leistung berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, jedoch maximal um 10 % erhöhen. Rechnungen der Pension sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Pension ist berechtigt, bei Vertragsabschluß oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Der Gast kann gegenüber Forderungen der Pension nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung aufrechnen oder mindern.

3. Zimmerbereitstellung und -rückgabe

Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, die Pension hat die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers schriftlich bestätigt. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 16.00 h des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Die bereitgestellten Zimmer sind am Anreisetag bis 18.00 h in Anspruch zu nehmen. Nach diesem Zeitpunkt können sie von der Pension anderweitig vermietet werden, es sei denn der Gast hat der Pension zuvor späteres Eintreffen schriftlich mitgeteilt. Am Abreisetag sind die Zimmer der Pension spätestens bis 11.00 h geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Pension über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Zimmernutzung bis 18.00 h 40 % des Listenpreises, ab 18.00 h den vollen Listenpreis des Zimmers in Rechnung stellen. Dem Gast steht es frei, der Pension nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

4. Rücktritt des Gastes

Der Gast kann jederzeit von dem Pensionsbeherbergungsvertrag zurücktreten. Soweit die Parteien eine Rücktrittsfrist schriftlich vereinbart haben, werden bei Rücktritt während der vereinbarten Frist keine Stornokosten erhoben. Nach Ablauf der Frist oder wenn eine solche nicht vereinbart ist, hat die Pension Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, soweit die Pension weder in Leistungsverzug ist noch der Pension die vereinbarte Leistung unmöglich ist. Die Pension hat das Recht, eine Rücktrittspauschale nach folgender Maßgabe zu verlangen:

Bei Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Arrangements und Hotelzimmern für Individualreisende, sowie Reservierungen im Rahmen einer Veranstaltung werden in Rechnung gestellt:

Bis 30 Tage vor Anreise: keine Kosten

29 bis 0 Tage vor Anreise: 90 % der gebuchten Leistungen

Bei Stornierungen von Tagungen und Gruppenreservierungen gelten folgende Fristen:

Bis 42 Tage vor Ankunft: Keine Kosten

41 bis 28 Tage vor Ankunft: 60 % der gebuchten Leistungen

27 bis 15 Tage vor Ankunft: 80 % der gebuchten Leistungen

bis zum Anreisetag: 90 % der gebuchten Leistungen

Die Pension hat auch das Recht, die Entschädigung konkret zu berechnen. Diese beträgt max. die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die vereinbarten Leistungen abzüglich des Wertes der von der Pension ersparten Aufwendungen sowie dessen, was die Pension durch anderweitige Verwendungen der vereinbarten Leistungen erwirbt. Dem Gast steht das Recht zu, den Nachweis zu erbringen, dass der Pension kein Schaden bzw. der Pension geringerer Schaden als die geforderte Entschädigungspauschale entstanden ist.

5. Rücktritt des Hotels

Während des Zeitraum eines vereinbarten Rücktrittsrecht ist die Pension ebenfalls zum Rücktritt berechtigt, wenn anderweitige Anfragen nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfragen der Pension nicht auf sein Rücktrittsrecht verzichtet. Ansonsten ist die Pension insbesondere zum Rücktritt berechtigt, wenn – die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Beherbergung des Gastes den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne das diese Umstände dem Herrschafts- und Organisationsbereich der Pension zuzurechnen ist;

- eine vereinbarte Vorauszahlung nach einer von der Pension gesetzten Nachfrist nicht geleistet wird.

Bei berechtigtem Rücktritt der Pension ist ein Schadensersatzanspruch des Gastes ausgeschlossen.

6. Haftung

Für Vertragspflichten, die für die Erreichung des Vertragszweckes unverzichtbar sind, haftet die Pension für jede Art der Fahrlässigkeit und Vorsatz. Im Übrigen ist die Haftung der Pension auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln seiner Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen beschränkt. Dies gilt insbesondere für vertragliche Nebenpflichten, Schadensersatz wegen Nichterfüllung, Unmöglichkeit und unerlaubter Handlung. Die Haftung beschränkt sich auf den für die Pension vorhersehbaren Schaden. Ebenso ist die Haftung für Folgeschäden und mittelbare Schäden ausgeschlossen.

Für eingebrachte Sachen haftet die Pension dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Pension haftet auch nicht für Schäden, die durch das Abstellen von Fahrzeuges auf dem Parkplatz der Pension entstehen, auch wenn auf die Benutzung des Parkplatzes ausdrücklich hingewiesen wird wird. Dies gilt nicht, wenn die Pension oder seine Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu vertreten haben. Das gleiche gilt für die Durchführung von Weckaufträgen oder die Weiterleitung von Nachrichten für oder im Auftrag des Gastes.

Soweit die vorgenannten Ansprüche nicht unverzüglich nach Kenntnisnahme bei der Pension angemeldet werden, erlöschen diese.

7. Schlussbestimmungen

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Pension. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine solche treten, die der gewollten am nächsten kommt.